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Kein HOHLSPIEGEL - aber genauso absurd.
 
 
 Nr. 68 / 2006 
 
Der Schweizer Ersatzrichter am Uno-Kriegsverbrechertribunal für das frühere Jugoslawien,
 Stefan Trechsel, sagte, Milosevics Tod vor dem Prozess-Ende bedeute,
 dass er unschuldig gestorben sei.
 Vom rechtlichen Standpunkt her gelte für Milosevic „in alle Ewigkeit die Unschuldsvermutung“.
 
 Und wieder mach’ ich mir Sorgen, ob das juristische Denken dem Geist zuträglich ist.
 Adolf wird’s freuen. Warum der trotzdem so mies guckt, kann ich nun wirklich nicht sagen.
 
 
 12. März 2006 
 
 
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