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 Nr. 216 / 2010 
 Völlig unterschätzte Kategorie das.
 
 Was nämlich die Heiukosten angeht,
 die ja im Falle chronischen
 Versagens am Arbeitsmarkt
 die Allgemeinheit tragen muss,
 ist die Höhe ein echter
 Kostenfaktor.
 
 Da besteht Regulierungsbedarf,
 sag’ ich mal.
 Raumhöhen unter 1.50 Meter sind
 billig zu heizen
 und üben ungemein:
 den gebückten Gang nämlich.
 Dann wird’s auch was
 mit dem Arbeitgeber!
 
 
 4. August 2010 
 
 
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